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DAKIMO MUSIC
Achim van der Meulen
Höhenstraße 31a
35435 Wettenberg

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Haftungsausschluss

1.Inhalt des Onlineangebote

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DAKIMO MUSIC§ 1 Allgemeines, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, DAKIMO MUSIC hatte ausdrücklich zuge-stimmt. Diese AGB gelten auch dann,    wenn DAKIMO MUSIC in Kenntnis ganz oder teilweise entgegenstehender AGB des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise „ab Werk“.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten, sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung geson-dert ausgewiesen. 

4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.  

5. Der Kaufpreis ist im Voraus zur Zahlung fällig.  

§ 2 Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von DAKIMO MUSIC in Linden, bzw. Gerichtsstand hier Gießen. 

2. DAKIMO MUSIC hat ein Wahlrecht dahingehend, den Kunden auch an dessen Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

§ 3 Gefahrenübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von DAKIMO MUSIC bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag von DAKIMO MUSIC gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die DAKIMO MUSIC gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche von DAKIMO MUSIC dür-fen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Siche-rungsübereignungen und Verpfändungen untersagt. 

2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zu Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommt. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, kann DAKIMO MUSIC den Kaufgegenstand vom Kunden her-ausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist (2 Wochen) den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf best-möglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde DAKIMO MUSIC sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von DAKIMO MUSIC hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erfor-derlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. 

3.DAKIMO MUSIC verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zusichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt. Bei Vertragsbeendigung oder Insolvenz ist der Dongle (ist und bleibt immer Eigentum von DAKIMO MUSIC) sofort an DAKIMO MUSIC auszuhändigen.

Erfolgt die Rücksendung des Dongles per Post, so muss die Zustellung per Einschreiben erfolgen. Wird der Dongle vom Kunden/Nutzer nicht via Einschreiben an DAKIMO MUSIC versendet, und somit der evtl. Verbleib des Dongles nicht ermittelt werden kann, so zahlt der Kunde/Nutzer bei Verlust pro Dongle netto € 200,00. DAKIMO MUSIC behält auch bei einem Insolvenzfall das alleinige Eigentumsrecht an dem Dongle und evtl. Hardware. Die monatlichen Software-Nutzungsgebühren laufen bis zum Erhalt (DAKIMO MUSIC) des Dongles weiter.

§ 5  Urheberrechtschutz

DAKIMO MUSIC ist berechtigt, den DAKIMO Musikrechner aus urheberrechtlichen Gründen zu versiegeln. Das Siegel darf nur in Anwesenheit eines DAKIMO MUSIC -Mitarbeiters geöffnet werden. Bei Beschädigung oder Entfernung des Gerätesiegels entfällt jeglicher Mängelgewährleistungsanspruch für den Kunden. Die Systeme gibt es nur in Verbindung mit einem mtl. Nutzungsvertrag!

§ 6 Art und Umfang der Nutzung

Die gelieferten Kaufgegenstände dürfen ausschließlich vom Kunden in dessen Betriebsräumen und ausschließlich zur Verwaltung des vermieteten DAKIMO Musik-bestandes sowie zu dessen Wiedergabe im gewerblichen Bereich durch die DAKIMO Musiksoftware genutzt werden, solange der Kunde nicht den vollständigen Kaufpreis für die gekauften Gegenstände und Daten gezahlt hat. 

§ 7 Abnahme und Abnahmeverzug

1. Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist DAKIMO MUSIC berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Ge-genstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte von DAKIMO MUSIC, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

2. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann DAKIMO MUSIC 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. 

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen von 2 Jahren ab dem Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist DAKIMO MUSIC von der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsar-beiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. 

2. Die Gewährleistung ist davon abhängig, dass der Kaufgegenstand sachgemäß bedient wird. Dazu gehört insbesondere, dass der Lufteinlass auf der Rückseite oder der Seite des Rechnergehäuses des DAKIMOI Musikrechners in regelmäßigen Abständen, spätestens alle zwei Wochen, von außen gereinigt wird. Zur sach-gemäßen Bedienung des Kaufgegenstandes gehört auch, dass mit dem DAKIMO Musikrechner nur der DAKIMO Musikbestand durch die DAKIMO Musiksoftware wiedergegeben wird. Werden mit dem Verkaufsgegenstand andere Musikbestände oder andere Software benutzt, entfällt die Gewährleistungspflicht von DAKIMO MUSIC. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 

3. DAKIMO MUSIC garantiert in einem Gewährleistungsfall im Falle von Fehlern oder Ausfall des Gerätes eine kostenlose Reparatur innerhalb von 48 Stunden oder die kostenlose Lieferung eines Ersatzgerätes innerhalb dieser Zeit für die Reparaturzeit, soweit die kostenlose Reparatur nicht innerhalb von 48 Stunden möglich ist. DAKIMO MUSIC übernimmt keine Gewährleistung im Falle von Schäden durch höhere Gewalt, wie Blitzeinschlag, Überspannungsschäden oder Verschmutzung von außen sowie die Einwirkung anderer äußerer Gewalt. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Flüssigkeitseintritt, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. 

4. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch DAKIMO MUSIC) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 

5. DAKIMO MUSIC hat zunächst das Recht, einen Mangel selbst zu beheben. Der Kunde hat nicht das Recht, einen anderen Werk- oder Dienstunternehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen, bevor nicht die Mängelbeseitigung durch DAKIMO MUSIC zweimal fehlgeschlagen ist. 

6. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden. 

7. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. 

8. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit DAKIMO MUSIC nicht gesetzlich zwingend haftet oder anderes vereinbart ist, jede Gewährleistung von DAKIMO MUSIC ausgeschlossen. 

§ 9 Rücktritt

Bei Rücktritt sind DAKIMO MUSIC und der Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist. 

§ 10 Einhaltung des Liefer- oder Fertigstellungstermins

Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die DAKIMO MUSIC nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird.

§ 11 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft ver-säumt hat oder der Auftrag während der Durchführung von Seiten des Kunden zurückgezogen wurde. 

§ 12 Gewährleistung für Reparaturen, Kosten und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 2 Jahre. 

2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde DAKIMO MUSIC die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur DAKIMO MUSIC oder deren Beauftragten zur Verfü-gung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist DAKIMO MUSIC von der Mängelhaftung befreit. 

3. DAKIMO MUSIC verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden nach der Anzeige des Mangels durch den Kunden zur Reparatur. Führt die Reparatur nicht innerhalb von 48 Stunden zur Behebung des Mangels, stellt DAKIMO MUSIC dem Kunden innerhalb dieser Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung, bis das mangelhafte Gerät repariert wurde. 

4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzeinschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung, mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Flüssigkeitseintritt, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder at-mosphärische Einflüsse. 

5. Offensichtliche Mängel der Leistungen der DAKIMO MUSIC muss der Kunde unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Abnahme, DAKIMO MUSIC gegenüber anzeigen, ansonsten ist diese von der Mängelhaftung befreit. 

6. DAKIMO MUSIC haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Be-schädigung ist sie zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dies unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbe-schaffungswert zu ersetzen. 

Dasselbe gilt bei Verlust.

7.Der Arbeits-Stundensatz liegt bei netto € 69,00.

8 .Servicegeräte/Leihsysteme müssen vom Kunden nach Erhalt des reparierten Kunden-Musikrechners innerhalb von 3 Tagen (Datum Poststempel) an DAKIMO MUSIC zurückgeschickt werden DAKIMO MUSIC berechnet bei Nichteinhaltung ab dem 4. Tag € 20,00 pro Tag.

9. Einlagerungskosten: DAKIMO MUSIC berechnet für die Einlagerung von Waren netto € 20,00 pro Tag (auch an Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen).Dies gilt für Waren/Gegenstände, die für Kunden sowie Dritten bei DAKIMO MUSIC eingelagert werden.

§ 13 Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen

1. DAKIMO MUSIC steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestrit-ten oder rechtskräftig sind. 

2. Wird es von Seiten des Kunden von DAKIMO MUSIC unmöglich gemacht, den reparierten Gegenstand in den gewerblichen Raum des Kunden zurückzubringen, kann von Seiten von DAKIMO MUSIC mit Ablauf einer Frist von vier Wochen ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Unter-gang. Ein Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten zuzusenden. DAKIMO MUSIC ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten. 

§ 14 Eigentumsvorbehalt bzgl. der anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteilen

1. Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich DAKIMO MUSIC das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen von DAKIMO MUSIC aus dem Vertrag vor. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von DAKIMO MUSIC.

2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann DAKIMO MUSIC vom Kunden den Ge-genstand zum Zweck des Ausbaus des eingefügten Teils herausverlangen. Sämtliche Kosten für Rückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. 

3. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde DAKIMO MUSIC die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- oder Wege-kosten gehen zu Lasten des Kunden. 

§ 15 Schriftform, Nebenabreden, salvatorische Klausel

1. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schrift-formklausel. 

2. Sollten die Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführ-barkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages ge-wollt haben würden, soweit sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf ei-nem, in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht; es soll dann, dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit als vereinbart gelten. 

Datenschutzbelehrung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit nachstehend keine anderen Angaben gemacht werden, ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Selbstverständlich sind Sie zur der Bereitstellung ihrer Daten nicht verpflichtet. Auch hat eine Nichtbereitstellung keine Folgen. Dies gilt nur soweit beiden nachfolgenden Verarbeitungsvorgängen keine anderweitige Angabe gemacht wird.
Was sind personenbezogenen Daten: Alle "Personenbezogenen Daten" sind alle Informationen, die sich sowohl auf eine identifizierte oder auch identifizierbare natürliche Person beziehen.

Speicherungsdauer 
Unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten gespeichert und nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der Nutzung und weitergehenden Verarbeitung nicht zugestimmt haben.

 

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

 

Logfiles-Server
Selbstverständlich können Sie unsere Webseiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir weisen darauf hin, dass bei jedem Zugriff auf unsere Webseiten Nutzungsdaten durch Ihren Internetbrowser übermittelt werden und in bekannten Protokolldaten (Server-Logfiles) gespeichert. Was gehört zu den gespeicherten Daten. Zu diesen gespeicherten Daten gehören zum Beispiel Name der aufgerufenen Seite, Uhrzeit und Datum des Abrufs, die übertragenen Datenmengen sowie der anfragende Provider. Diese Daten dienen ausschließlich der Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs unserer Webseite und zur weiteren Verbesserung unseres Angebotes. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich.

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